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Wie?

Sie möchten Mitglied im SoVD werden? Dann laden Sie sich den Mitgliedsantrag als pdf-Dokument herunter, füllen ihn aus und senden ihn unterschrieben an die angegebene Adresse. Oder füllen Sie den Antrag hier gleich online aus!

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft haben, können Sie sich gern an unsere ehrenamtlichen Kreisvorstände wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie auch direkt bei Ihrem ersten Termin vor Ort in unserer Geschäftsstelle mit einer Beitrittserklärung in unseren SoVD eintreten.

Noch unsicher...? Viele Gründe sprechen dafür, warum Sie Mitglied werden sollten – 100 davon haben wir hier für Sie aufgeschrieben.

Satzung / Leistungsordnung / Kostenbeteiligung

Kostenrahmen von Beratung und juristischer Vertretung

Als SoVD-Mitglied können Sie sich bei uns in sämtlichen Fragen des Sozialrechts rechtlich beraten lassen. Die Gespräche sind kostenfrei.

In Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren benötigen wir jedoch eine Kostenbeteiligung. Der Grund: Es entstehen zusätzliche Material- und vor allem Personalkosten, denn die Bearbeitung eines solchen Verfahrens ist für den jeweiligen Sachbearbeiter unserer Rechtsabteilung zeitlich aufwändig. Die entstandenen Mehrkosten können der Fairness halber nicht auf alle Mitglieder umgelegt werden. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen. Die spezifische Aufstellung der Kostenbeteiligung entnehmen Sie bitte der Leistungsordnung unserer Satzung (ab Seite 75).